AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Staiger Dich ABO und Leasing GmbH & Co.KG
1.Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für private und gewerbliche
Kunden, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland
haben. Sie regeln die Abonnements von Fahrzeugen von der Staiger Dich ABO
GmbH & Co.KG (im Folgenden Staiger Dich ABO genannt) für einen
Mindestzeitraum von 1 bis 12 Monaten gegen eine pauschale
Monatsgebühr.
2.Vertragsschluss
2.1 Angebot
Der Kunde stellt online über www.staigerdich.de oder direkt im Betrieben der
Staiger Dich ABO eine Buchungsanfrage (Angebot). Hierbei sind vom Kunden
folgende Unterlagen / Auskünfte bereitzustellen:
• Gültiger Führerschein in Kopie
• Gültiges Ausweisdokument in Kopie
• Bonitätsprüfung (Schufa-Anfrage)
• Ggf. Gehaltsnachweise, Steuerbescheide
2.2 Annahme
Ein Vertrag kommt erst mit Übersendung einer schriftlichen
Buchungsbestätigung durch die Staiger Dich ABO (Annahme) zustande. Der
Kunde ist 2 Wochen an sein Angebot gebunden.
3.Abogegenstand
Abogegenstand ist das im Vertrag näher bezeichnete Fahrzeug mit dem dort
aufgeführten Sonderzubehör. Nicht zum Abogegenstand gehören: Warnwesten,
Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten und sonstiges Sicherheitszubehör.
Der Abogegenstand wird dem Kunden zur vorübergehenden Nutzung überlassen und nicht an ihn übereignet; die Zulassungsbescheinigung Teil II bleiben im
Besitz der Staiger Dich ABO.
4.Vertragliche Leistungen
4.1 Vertragliche Leistungen der Staiger Dich ABO
Die Staiger Dich ABO stellt dem Kunden, der mindestens 18 Jahre und maximal
80 Jahre alt ist, für den vertraglich vereinbarten Zeitraum – mindestens 2
Wochen bzw. die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit – ein Fahrzeug zu
Verfügung.
Die Staiger Dich ABO liefert dem Kunden das gebuchte Fahrzeug mit vollem
Tank.
4.1.1 Monatsgebühr
In der dem Kunden berechneten Monatsgebühr sind die Fahrzeugabokosten, die
Zulassungskosten, die Kfz Steuer, die Rundfunkgebühren, die Wartungs- und
Verschleißreparaturen, Kosten für HU/AU, sowie die UVV-Prüfung, die saisonale
Bereifung (Winter-, Sommer- oder Allwetterreifen), der Räderwechsel, die Reifeneinlagerungskosten und die Versicherungsprämien (Haftplicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung) enthalten.
Die Monatsgebühr ist dem Abovertrag zu entnehmen. Der Kunde erhält monatliche Einzelrechnung. Nicht enthalten sind die Kosten für Betriebsflüssigkeiten aller
Art (Kraftstoffe, AdBlue, Motoröl, Scheibenwaschwasser usw.) diese sind vom
Kunden bei Bedarf nach der Betriebsanleitung auf dessen Kosten nachgefüllt
werden.
4.1.2 Das Fahrzeug wird auf die Staiger Dich ABO zugelassen. Bei Übergabe des
Fahrzeugs an den Kunden erhält dieser die Zulassungsbescheinigung Teil I.
4.2. Vertragliche Leistungen des Kunden
4.2.1 Monatsgebühr/Abogebühr
Der Kunde ist verpflichtet die monatlich vereinbarte Gebühr zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie alle Zahlungen aufgrund des Vertrages zu
leisten. Die erste Monatsgebühr ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Alle weiteren
Raten werden jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus fällig. Der Kunde
sichert zu, für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen. Kosten,
die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten
des Kunden, soweit diese nicht von der Staiger Dich ABO verursacht wurden.
Betriebs- und Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit vertraglich
nichts anderes vereinbart ist (vgl. 4.1.1).
4.2.2 Kautionen
Die Staiger Dich ABO verzichtet weitgehend auf die Hinterlegung einer
Sicherheitsleistung (Kaution). Sollten besondere Umstände vorliegen, so ist die
Staiger Dich ABO jedoch dazu befugt, eine angemessene Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Staiger Dich ABO ist insbesondere zur Anforderung einer erhöhten
Sicherheitsleistung bei gewerblichen Kunden berechtigt, wenn die für diesen
vergebenen Bonitätsrankings einer anerkannten Kreditauskunft nicht
unerheblich herabgesetzt werden.
4.2.3 Kilometervergütung
Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarte Gesamtfahrleistung
(vertraglich vereinbarte Jahreslaufleistung ./. 12 Monate x vertraglich vereinbarte
Laufzeit in Monaten), ist der im Vertrag bestimmte Preis für jeden Mehrkilometer
zzgl. der gesetzlichen MwSt. vom Kunden zu bezahlen.
Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, so definieren sich die
Mehrkilometer nach dem Verhältnis der gefahrenen Kilometer bis zur
Vertragsbeendigung zu der vereinbarten Jahreslaufleistung ./. 12. Der Kunde hat
in diesem Falle die Mehrkilometer zu bezahlen, die über der monatlichen
Durchschnittslaufleistung gemäß Vertrag hinausgehen.
Eine Vergütung von Minderkilometer durch die Staiger Dich ABO ist
ausgeschlossen.
4.2.4 Ansprüche Dritter
Der Kunde stellt die Staiger Dich ABO von allen Ansprüchen Dritter, die im
Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Besitz des Fahrzeuges gegen die
Staiger Dich ABO erhoben werden, soweit diese durch den Kunden
zurechenbares Verhalten ausgelöst werden, frei. Insbesondere hat der Kunde
alle Verwarnungs- und Bußgelder, die sich gegen die Staiger Dich ABO als Halter des
Fahrzeuges richten, zu zahlen bzw. durch vom Kunden auf dessen Kosten
veranlasste Rechtsmittel zu bezahlen. Für die Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeiten (Anhörungsbögen und sonstigen Zustellungen) ist der
Kunde verpflichtet eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 € an die Staiger
Dich ABO zu bezahlen, welche zusammen mit der Monatsgebühr eingezogen
wird. Der Kunde ist verpflichtet, der Staiger Dich ABO jede Änderung seiner Daten
(Name, Adresse, Bankverbindung) unverzüglich anzuzeigen.
4.2.5 Tankregelung
Die Staiger Dich ABO übergibt dem Kunden das Fahrzeug mit Grundbetankung. Der
Kunde verpflichtet sich bei Rückgabe das Fahrzeug ebenfalls Grundbetankt zu
übergeben.
5.Fahrzeugübergabe
Die Übergabe erfolgt an den Kunden oder eine von diesem in schriftlicher Form
ausdrücklich dazu ermächtigten Person unter Vorlage des Führerscheins und
eines aktuellen Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass) des Kunden (in
Kopie) sowie der ermächtigten Person.
Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, in welchem der Zustand des
Fahrzeuges dokumentiert wird. Das Übergabeprotokoll ist vom Kunden zu
unterzeichnen und ist Bestandteil des Vertrages.
5.1.1 Übergabeort
Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt – soweit keine abweichende Regelung im
Vertrag getroffen ist – am Standort des im Vertrag genannten Partnerbetriebes
der Staiger Dich ABO auf Kosten des Kunden.
Die Staiger Dich ABO liefert dem Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit das
gebuchte Fahrzeug auf Wunsch kostenlos bis zur, durch den Kunden
angegebenen, Lieferadresse.
Die Lieferzeiten betragen bei Angabe auf der Buchungsseite:
Sofort lieferbar: ca. 7 Werktage
Kurzfristig lieferbar: ca. 3 Wochen
Demnächst lieferbar: ca. 8 Wochen
5.1.2 Übergabezeitpunkt
Sieht der Vertrag einen Übergabetermin oder Übergabefrist vor, handelt es sich
um unverbindliche Angaben, bis die Staiger Dich ABO diesen schriftlich bestätigt
(Bereitstellungsanzeige).
Für die Rechtzeitigkeit der Übergabe und den Abobeginn kommt es auf den Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige beim Kunden an, unabhängig davon, wann das
Fahrzeug vom Kunden übernommen wird.
6.Verzug
6.1 Annahmeverzug
Erfolgt die Übernahme des Fahrzeuges nicht binnen 1 Woche nach Eingang der
Bereitstellungsanzeige (5.1.2) beim Kunden, gerät dieser durch entsprechende
Mahnung der Staiger Dich ABO in Annahmeverzug.
Verweigert der Kunde die Abnahme endgültig oder ist eine von Staiger Dich ABO
gesetzte Frist verstrichen, kann die Staiger Dich ABO ohne weitere Fristsetzung
vom Vertrag zurücktreten. Sie ist wahlweise berechtigt, pauschalierten
Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Abogebühr geltend zu machen oder den
Vertrag zu kündigen. Der pauschalisierte Schadenersatz ist niedriger anzusetzen,
wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist
(vgl. 309 Nr. 5 BGB).
6.2 Verzögerung der Übergabe
Verzögert sich die Übergabe des Fahrzeugs im Falle höherer Gewalt, hierzu
zählen auch betrieblichen Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) beim
Fahrzeughersteller, dessen Zulieferbetrieben und Transportunternehmen,
verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum, um den sich die Lieferung an die
Staiger Dich ABO bzw. den Partnerbetrieb der Staiger Dich ABO verzögert, ohne
dass die Staiger Dich ABO in Verzug gerät.
Verzug der Staiger Dich ABO tritt nur ein, wenn der Kunde dieser eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist und soweit
die Staiger Dich ABO dies zu vertreten hat.
6.3 Verzugszinsen
Gerät der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Monatsgebühr in Verzug ist er
verpflichtet während der Dauer des Verzuges auf den geschuldeten Betrag
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (bei Privatkunden) bzw. 9 Prozentpunkten
(bei gewerblichen Kunden) über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu
bezahlen Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges ist die Staiger Dich ABO
berechtigt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zu berechnen,
oder einen höheren Schaden nachzuweisen.
7.Nutzung des Fahrzeugs
7.1 Nutzungsberechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von Fahrern gelenkt werden, die mindestens 21 Jahre alt
sind, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und bei Vertragsschluss als Fahrer
vom Kunden angegeben wurden. Eine entgeltliche Überlassung des Fahrzeugs
an Dritte (Weiterverabonnierung) ist untersagt, sofern die Staiger Dich Abo keine
ausdrückliche schriftliche Genehmigung hierzu erteilt hat.
Eine unentgeltliche Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist bei Privatkunden für
einzelne Fahrten beschränkt auf Verwandte 1. Grades (Eltern, Kinder), den
Ehegatten oder gleich zu stellenden Lebensgefährten. Der Kunde hat in diesen
Fällen dafür Sorge zu tragen, dass die Pflichten aus dem Vertrag und der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten werden.
7.2 Instandhaltungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend der Betriebsanleitung zu
behandeln, in verkehrs- und betriebssicheren Zustand zu halten und jederzeit
die gesetzlichen Vorgaben eines Fahrzeughalters einzuhalten. Insbesondere sind
die vorgeschriebenen Wartungen, Inspektionen und Verschleißarbeiten vom
Kunden zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Wartungs-, Inspektions- und
Reparaturarbeiten in einem Staiger Dich Abo Partnerbetrieb durchführen zu
lassen. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig um eine passende saisonale Bereifung
in einem Staiger Dich ABO Partnerbetrieb zu bemühen.
Es ist dem Kunden untersagt, technische oder optische Veränderungen am
Fahrzeug vorzunehmen.
7.3 Nutzungsbeschränkung
Grundsätzlich untersagt ist es dem Kunden mit dem Fahrzeug, an Autorennen
oder anderen motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen sowie die
Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining und an Geländefahrten.
Weiterhin ist es dem Kunden untersagt, mit dem Fahrzeug leicht entzündliche,
giftige oder gefährliche Stoffe zu transportieren oder gewerbliche
Personenbeförderung durchzuführen, es sei denn, die Staiger Dich ABO hat eine
solche Nutzung ausdrücklich in Schriftform genehmigt.
Das Rauchen in dem Fahrzeug ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird dem
Kunden bei Rückgabe des Fahrzeugs eine Reinigungspauschale in Höhe von
500,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.
7.4. Verfügungen
Der Kunde ist nicht berechtigt das Fahrzeug zu verpfänden, als Sicherheit zu
stellen oder in jedweder Art darüber zu verfügen.
8.Unfälle, Schäden, Diebstahl
8.1. Unfälle
Der Kunde ist verpflichtet bei jedem Unfall unverzüglich die Polizei zu
verständigen. Die Staiger Dich ABO ist darüber zeitnah telefonisch und
nachfolgend schriftlich unter Übermittlung eines Unfallberichtes mit allen
entsprechenden Angaben (Unfallort, Unfallzeit, Unfallgegner, Kennzeichen des
gegnerischen Fahrzeugs, gegnerische Versicherung, Name und Adresse von
Zeugen, polizeiliches Aktenzeichen, Standort des Fahrzeugs usw.) zu informieren.
Ein Anerkenntnis von Ansprüchen gegenüber Unfallbeteiligten oder der Polizei
am Unfallort hat zu unterbleiben. Bei Wildschäden ist außerdem der jeweils zuständige Jagdpächter zu informieren.
8.2 Schäden am Fahrzeug
Der Kunde hat der Staiger Dich ABO jeden von ihm erkannten Schaden am
Fahrzeug unverzüglich schriftlich mitzuteilen, gleichgültig, ob von ihm oder
Dritten verursacht. Hierbei sind der Schadenshergang und die Beschädigungen
zu beschreiben und soweit möglich mit Lichtbildern zu übermitteln.
8.3 Diebstahl
Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder –Zubehör, bzw. bei
Einbruch in das Fahrzeug hat der Kunde sofort Anzeige bei der Polizei zu
erstatten und anschließend die Staiger Dich ABO unter Vorlage der polizeilichen
Bescheinigung schriftlich zu informieren. Im Falle des Fahrzeugdiebstahls hat der
Kunde darüber hinaus sämtliche Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere an die
Staiger Dich ABO herauszugeben.
8.4 Ersatzfahrzeug
Der Kunde hat im Schadensfall keinen Anspruch auf die Stellung eines
Ersatzfahrzeuges.
9.Versicherungsschutz/Haftung
9.1 Versicherungen
Die Staiger Dich ABO versichert das Fahrzeug auf ihre Kosten und schließt zu
diesem Zwecke eine Haftpflichtversicherung gemäß den Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) in der bei Zulassung gültigen
Fassung des Versicherers, sowie eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer
Selbstbeteiligung, deren Höhe vertraglich geregelt ist, ab. Wird keine
ausdrückliche Regelung getroffen, beträgt die Selbstbeteiligung 2.500 EUR.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Kfz Versicherungen des Versicherers,
die dem Kunden auf Anfrage zur Kenntnis gebracht werden.
9.2 Haftung Kunde
Bei Fahrzeugschäden und – Verlust haftet der Kunde nach den allgemeinen
gesetzlichen Regelungen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtung aus 8.1 – 8.3 ist er der Staiger
Dich ABO zum Schadenersatz verpflichtet, soweit dadurch der Staiger Dich ABO
Schäden entstehen.
Bei den durch die abgeschlossene Teilkaskoversicherung abgedeckten Schäden
(Diebstahl, Brand, Glasbruch usw.) beschränkt sich die Haftung des Kunden auf
die Selbstbeteiligung, deren Höhe vertraglich geregelt ist. Wird keine
ausdrückliche Regelung getroffen, beträgt die Selbstbeteiligung 2.500 EUR.
Für Schäden, die auf Bedienungsfehler des Kunden, schuldhafte Beschädigungen
und die Verletzung vertraglicher Pflichten (Nichteinhaltung der
Instandhaltungspflichten gemäß 7.2) zurückzuführen sind, haftet dieser
grundsätzlich uneingeschränkt.
Der Kunde haftet für Schäden, die bei der Nutzung des Fahrzeugs durch
Personen entstehen, denen er die Nutzung gestattet oder nicht verwehrt hat,
soweit diese gegen die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten aus diesem Vertrag
verstoßen. Diese sind als Erfüllungsgehilfen des Kunden anzusehen.
9.3.1 Haftung Staiger Dich ABO
Soweit die Staiger Dich ABO für einen Schaden des Kunden aufgrund eigenen
Verschuldens oder Verschuldens ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderer gesetzlich zwingend
vorgeschriebenen Haftungstatbeständen.
Bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzungen für
die Erreichung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. 4.1) haftet die Staiger Dich
ABO auch für einfache Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.
Im Falle des anfänglichen Unvermögens haftet die Staiger Dich ABO nur im Falle
der nachgewiesenen Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des
Leistungshindernisses. Eine Haftung ist im Falle des anfänglichen Unvermögens
auf das negative Interesse des Kunden begrenzt. D.h. die Staiger Dich ABO hat
den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass der Kunde auf die
Gültigkeit des Geschäfts vertraut hat (z.B. alle vergeblichen Aufwendungen zum
Vertragsschluss). Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften sind begrenzt auf den Schaden, hinsichtlich dessen der Kunde
durch die Zusicherung abgesichert werden soll. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
10.Vertragslaufzeit/Kündigung
10.1. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 3 Monate und beginnt am Tag der
Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Er verlängert sich – soweit er nicht
nach den folgenden Vorschriften gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit.
10.2 Ordentliche Kündigung
Der Vertrag ist von beiden Seiten unter Wahrung der Kündigungsfrist von 1
Monat kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Eine stillschweigende Verlängerung eines gekündigten Vertrages ist
ausgeschlossen.
10.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen
bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht liegt insbesondere
dann vor, wenn eine der Parteien mit ihrer vertraglichen Leistung (vgl. 4) mehr
als 14 Tage in Verzug ist.
Die Staiger Dich ABO ist darüber hinaus zur fristlosen Kündigung insbesondere
dann berechtigt, wenn
• eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Kunden eintritt (nicht unerhebliche Herabsetzung vergebener
Rankings bei anerkannten Kreditauskunfteien (Schufa, Creditreform,
Bürgel usw.) und er trotz entsprechender schriftlicher Aufforderung keine
ausreichenden Sicherheiten leistet.
• gegen den Kunden Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, der Kunde zur Abgabe seiner
Vermögensverhältnisse aufgefordert wird,
• Insolvenzverfahren drohen oder eingeleitet sind,
• der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt,
• der Kunde bei den Vertragsverhandlungen unrichtige Angaben gemacht,
wesentliche Tatsachen verschwiegen hat, sich auf andere Weise grob
vertragswidrig verhält und deshalb der Staiger Dich ABO eine Fortsetzung
des Vertrages nicht zumutbar ist,
• das Fahrzeug abhandenkommt oder einen Totalschaden erleidet oder
• der Kunde bei Eintritt eines Versicherungsfalls die vereinbarte
Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung auch nach zweimaliger
erfolgloser Mahnung nicht leistet.
Die Staiger Dich ABO ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das
Fahrzeug einen Schaden erlitten hat oder eine Reparatur erforderlich ist, die von
der Staiger Dich ABO als unwirtschaftlich angesehen wird. Dies ist grundsätzlich
der Fall, wenn die Reparaturkosten 50% des Zeitwertes erreichen.
Die Staiger Dich ABO ist im Falle der außerordentlichen Kündigung berechtigt
das Fahrzeug zur Sicherung ihres Eigentums wieder in Besitz zu nehmen.
10.4 Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs
Gibt der Kunde das Fahrzeug vor Ende der vereinbarten Nutzungszeit zurück,
ohne dass gleichzeitig der Vertrag endet, schuldet er die gesamten Restgebühren
bis zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit.
Im Falle einer vom Kunden verschuldetet oder anderweitig herbeigeführten
vorzeitigen Vertragsbeendigung stehen der Staiger Dich ABO nach seiner Wahl
die gesetzlichen Rechte oder Schadenersatz nach folgender Maßgabe zu: Der
Abonnent schuldet die gesamten bis zum Vertragsende entstehenden Nettogebühren, vermindert um den von der Staiger Dich ABO entstehenden Zinsvorteil,
der auf der Basis ihres eigenen Refinanzierungszinssatzes ermittelt wird. Soweit
die Staiger Dich ABO das vorzeitig zurückerlangte Fahrzeug veräußert, wird sie
dem Abonnent die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Nettoverkaufserlös und dem unter Berücksichtigung etwaiger Rückgabeschäden sowie der vereinbarten Gesamtlaufleistung ermittelten zukünftigen
Verkaufserlös zum vereinbarten Vertragsende auf den vom Kunden zu
bezahlenden Schadenersatz anrechnen. Dies gilt auch für einen weiteren
pauschalen Abzug in Höhe von 20% der geschuldeten Gesamtgebühren für den
Entfall der Fahrzeugunterhaltskosten.
Demgegenüber trägt der Kunde etwaigen Mehraufwand im Zusammenhang mit
der Vermarktung des Fahrzeuges, insbesondere Sachverständigenkosten,
Unterstellungs- und Transportkosten usw. Dieser Mehraufwand kann von der
Staiger Dich ABO pauschalisiert ohne weiteren Nachweis mit einem Betrag in
Höhe von 500,00 € verlangt werden. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen,
dass der Staiger Dich ABO ein Schaden nicht oder nicht in der geltend
gemachten Höhe entstanden ist.
11.Rückgabe des Fahrzeugs
Die Staiger Dich ABO oder ein Partnerbetrieb der Staiger Dich ABO wird dem
Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Rückgabezeitpunkt und den
Rückgabeort mitteilen. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, verbringt der
Kunde das Fahrzeug einschließlich aller ihm zur Nutzung überlassenen
Gegenstände auf seine Kosten und Gefahr fristgemäß an den Rückgabeort.
Das Fahrzeug ist in gereinigtem (außen und innen) Zustand zurückzugeben.
Erfolgt die Rückgabe nicht in gereinigtem Zustand, wird das Fahrzeug auf Kosten
des Kunden gereinigt. Bekannte Schäden sind bei Rückgabe vom Kunden
anzuzeigen. Der Kunde hat die Staiger Dich ABO bzw. den Mitarbeiter des Staiger
Dich ABO Partnerbetriebes auf ihm bekannte Schäden hinzuweisen und zu
informieren, soweit Anzeichen für die Notwendigkeit von Reparaturen bestehen
und/oder Betriebsstoffe des Fahrzeugs ergänzt oder ersetzt werden müssen.
Zusammen mit dem Fahrzeug sind alle dem Abonennt bei Übergabe überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft, Radiocodekarte,
HU/AU- Bescheinigung sowie sämtliche zur Nutzung überlassenen Gegenstände
(wie z.B. Fahrzeugschlüssel, SommerWinterräder, Reserverad usw.)
zurückzugeben. Fehlen übergebene Unterlagen oder Gegenstände, ist die Staiger
Dich Abo ist berechtigt, die Kosten für die Ersatzbeschaffung dem Kunden in
Rechnung zu stellen.
Für einen bei Rückgabe des Fahrzeugs noch vorhandenen Tankinhalt erhält der
Kunde keine Vergütung.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird dieses durch einen sachkundigen Mitarbeiter
des Staiger Abo Partnerbetriebes besichtigt (Sichtprüfung) und ein
Rückgabeprotokoll erstellt, welches vom Kunden und dem Mitarbeiter des
Staiger Abo Partnerbetriebes zu unterzeichnen ist. Soweit Schäden erst zu einem
späteren Termin festgestellt werden, ist die Staiger Dich Abo berechtigt, diese
dem Kunden mitzuteilen und entsprechende Schadensansprüche geltend zu
machen. Diese werden von einem unabhängigen Gutachter nach Wahl der
Staiger Dich Abo oder des Staiger Dich Abo Partnerbetriebes begutachtet und
bewertet. Die im Gutachten ermittelten Werte sind Grundlage für die
Berechnung des Schadens. Die Gutachterkosten sind vom Kunden zu tragen.
Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges nicht fristgemäß, erlischt das Recht zur
Nutzung. Im Zeitraum vom Vertragsende bis zur tatsächlichen Rückgabe trägt
der Kunde alle Kosten und Lasten sowie das Verlustrisiko des Fahrzeugs. Die
Staiger Dich Abo ist im Falle nicht fristgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs
berechtigt, das Fahrzeug wieder zurückzuführen und in Besitz zu nehmen.
Die Staiger Abo ist berechtigt, die Haftpflichtversicherung und alle weiteren
Versicherungen zu beenden. Der Kunde trägt alle Kosten der verspäteten
Rückgabe einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche Dritter gegen die
Staiger Abo und die Kosten der Fahndung des Fahrzeugs und dessen
Rückführung.
12.Allgemeine Bestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Soweit individualvertraglich von
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen getroffen
werden, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit Bestätigung
durch die Staiger Abo. Dies gilt auch für die Abweichung von dieser
Schriftformerfordernis.
12.2 Übertragung von Ansprüchen
Der Kunde ist zur Übertragung seiner Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Staiger Dich ABO berechtigt.
12.3 Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber den Ansprüchen der Staiger Dich ABO aus diesem Vertrag ist die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung,
ausgenommen von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen, ausgeschlossen.
13.Datenschutzklausel
Die Staiger Dich ABO ist berechtigt, mit Beginn der Geschäftsbeziehung Daten
des Kunden, die auch personenbezogen sein können sowie aller ihr mitgeteilten
Personen, welche das Fahrzeug verwenden, zum Zwecke der Vertragserfüllung,
Kundenberatung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene
Werbeaktionen gemäß Art. 6 I b und f EU- Datenschutz Grundverordnung
elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde stimmt einer
Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich zu.
Diese werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zu 11 Jahren nach
Beendigung des Vertrages gespeichert.
Dem Kunden ist bekannt, dass aus dem Fahrzeug erfasste technische Daten
(Füllstände, Service- Reparaturbedarf, Restlaufzeit von Verschleißteilen,
Kilometerstände usw.) automatisch an die Staiger Dich ABO oder einen Staiger
Dich ABO Partnerbetrieb übertragen und dort ausschließlich zu Zwecken der
ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung verarbeitet werden.
Die Staiger Dich ABO hat ein berechtigtes Interesse an einer etwaigen
Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten für Werbezwecke oder Markt- und
Meinungsforschung, um den Kunden künftig optimierte Angebote unterbreiten
zu können. Dieser Verarbeitung und Nutzung kann der Kunde jederzeit
widersprechen.
Hinsichtlich des Umfangs und des Zwecks der Datenerhebung sowie der
Aufklärung der Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die datenschutzhinweise
der Staiger Dich ABO verwiesen.
14.Erfüllungsort/Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrages ist der Sitz der
Staiger Dich ABO in Haslach im Kinzigtal.
14.2 Gerichtsstand
Mit Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen sind, wird je nach sachlicher
Zuständigkeit das Amtsgericht Göttingen als Gerichtsstand vereinbart. Die
Staiger Dich ABO ist aber nicht daran gehindert, den Kunden auch an jedem
anderen für diesen zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
Für den Vertrag und alle im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und –
Handlungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.Allgemeine Regelungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so werden
diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt unberührt. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie bei
Vertragsschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als solche gekennzeichnet
sind.
Stand: 10/2021